Entgeltumwandlung – lohnt sich das noch?
Ja – und demnächst sogar ganz besonders!
Ein ganz wesentlicher Teil der betrieblichen Altersversorgung wird heute nicht mehr vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt finanziert sondern durch die Arbeitnehmer/innen im Wege einer Entgeltumwandlung aufgebaut. Der Gesetzgeber unterstützt diesen Weg zur Eigenvorsorge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf vielfältige Weise.
Besonders wichtig wird dabei der verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung, wenn er durch die Reduzierung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung entlastet wird.
Durch einen Zuschuss des Arbeitgebers – gleichgültig ob als gesetzliche Pflicht oder als freiwillige Zahlung – wird z. B. eine Direktversicherung zu einer sehr attraktiven Form der Altersversorgung. In den allermeisten Fällen ist sie dann allen anderen Fällen der Altersversorgung überlegen.
Wir erklären Arbeitgebern, wie sie durch eine Entgeltumwandlung mit Zuschuss die Altersversorgung der Mitarbeiter/innen – auch unter Berücksichtigung der Leistungsminderung in der Sozialversicherung – deutlich stärken können.
Für Arbeitnehmer/innen rechnen wir objektiv durch, welche Auswirkungen sich aus einer Entgeltumwandlung ergeben. Natürlich rechnen wir auch hier die Leistungsminderungen der Sozialversicherung ein.
Sie können uns aber auch einfach kontaktieren.